Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch
Arnimstraße 39, 50825 Köln
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Rechtsanwalt an den Mandanten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung ist.
2. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf künftige Rechtsbeziehungen mit dem Mandanten.
§ 2 Beauftragung; Vertragsgegenstand
1. Ein Mandatsverhältnis kommt durch Annahme des durch den Rechtsanwalt übermittelten Angebotes durch den Mandanten zustande.
2. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Ein erfolgsabhängiges Honorar ist stets ausgeschlossen.
3. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, alle vom Mandanten genannten Tatsachen als richtig zugrunde zu legen.
§ 3 Auftragsänderungen
1. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern dem Rechtsanwalt dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
2. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Rechtsanwaltes oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich Vergütung und Terminierung.
§ 4 Haftung
Die Haftung des Rechtsanwalts ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 250.000 Euro beschränkt.
§ 5 Geheimhaltung; Korrespondenz; Datenschutz
1. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, alle Informationen und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses Geheim zu halten. Die Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigt sind, erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mandanten.
2. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) dem Mandanten Informationen an dessen E-Mail-Adresse zu übermitteln, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Dem Mandanten ist bekannt, dass Vertraulichkeit und Sicherheit bei Kommunikation über Telefax, Telefon und E-Mail nicht gewährleistet werden kann.
3. Die dem Rechtsanwalt im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags anvertrauten personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erhoben, gespeichert und zu verarbeitet. Elektronisch gespeicherte Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen bestmöglich gegen unbefugten Zugriff geschützt.
4. Unterlagen in Papierform werden ebenfalls gegen unbefugten Zugriff geschützt und gemäß § 50 Bundesrechtsanwaltsordnung nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fünf Jahre lang aufbewahrt. Alle Mitarbeiter des Rechtsanwalts werden regelmäßig auf das Datengeheimnis verpflichtet.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich, den Rechtsanwalt bestmöglich zu unterstützen und alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Informationen rechtzeitig, auf Verlangen schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) sind mitzuteilen, da es ansonsten zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die zu Rechtsverlusten führen können.
§ 7 Vergütung; Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Honorarvereinbarung) getroffen wird. Der Rechtsanwalt hat neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
3. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Rechtsanwaltes (Gebühren und Auslagen) ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 8 Gesamtschuldnerische Haftung bei Mandantenmehrheit
Mehrere Auftraggeber haften dem Rechtsanwalt als Gesamtschuldner.
§ 9 Kündigung, Abrechnung noch nicht in Rechnung gestellter Leistungen
1. Soweit nicht anderes vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden.
2. Noch nicht abgerechnete Leistungen werden nach Erhalt der Kündigungserklärung unverzüglich abgerechnet und werden mit Erhalt der Rechnung fällig.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Sicherungsabtretung; Verrechnung mit offenen Forderungen
Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse an den Rechtsanwalt in Höhe der Honorarforderung sicherungshalber ab. Der Rechtsanwalt darf Erstattungsbeträge mit offenen Honorarbeträgen verrechnen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Rechte aus dem Mandatsverhältnis dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
2. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Regelung.
4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.